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Hinweis für Grundstückseigentümer*innen zur anstehenden Grundstücksreform

Die neue Grundsteuer gilt ab dem Jahr 2025. Alle Grundstückseigentümer*innen müssen - bis zum 31. Oktober 2022 - eine Grundsteuererklärung für bebaute und unbebaute Grundstücke an das zuständige Finanzamt übermitteln. mehr

Das Coronavirus. Bildrechte: iStock/wildpixel

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