Hinweis für Grundstückseigentümer*innen zur anstehenden Grundstücksreform
Die neue Grundsteuer gilt ab dem Jahr 2025. Alle Grundstückseigentümer*innen müssen - bis zum 31. Oktober 2022 - eine Grundsteuererklärung für bebaute und unbebaute Grundstücke an das zuständige Finanzamt übermitteln. mehr
Zentrales Vollstreckungsgericht Niedersachsen
Anfragen an das Zentrale Vollstreckungsgericht Niedersachsen sind postalisch, per Telefax (05321/6850-242) oder per E-Mail (aggs-zevo@justiz.niedersachsen.de) möglich. Verfahrensanträge oder Schriftsätze können per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden. mehr
Zwangsversteigerung
Hier gelangen Sie zu den Zwangsversteigerungen des Amtsgerichts Goslar. mehr